Gemeinsame Pressemitteilung:
Mittlerweile vergeht wohl keine NRW-Legislaturperode in dem die größeren Landtagsfraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN versuchen, die kleineren Parteien, Wählergemeinschaften und Gruppierungen aus den Kommunalparlamenten zu drängen und somit die repräsentative DeMOkratie frontal angreifen.
Seien es die gescheiterten Versuche eine Sperrklausel einzuführen (wurde 2017 vom Verfassungsgerichtshof NRW für grundgesetzwidrig erklärt!) oder die Mindest-Fraktionsstärke heraufzusetzen (2019 revidiert und 2024 wieder aktiviert).
Für den MOerser Rat (54 Mitglieder) bedeutet das konkret, dass es bisher möglich war mit zwei Ratsmitgliedern eine Fraktion zu bilden. Nach dem Willen der NRW CDU/GRÜNEN geführten Landesregierung plus SPD, sollen nun zur Kommunalwahl 2025 drei Ratsmitglieder notwendig werden (genaue Ausführungen und Bezug siehe beiliegenden Antrag).
Die MOerser Fraktionen von der Liberalen Union (LU), Die FRAKTION (Die Partei) und Die Grafschafter haben deshalb einen gemeinsamen Antrag gestellt (Ratsverkleinerung von 54 auf 50 Mitglieder), um dem mit sehr guten Argumenten entgegenzuwirken.
Einerseits würde die Ratsverkleinerung nach heutigem Stand rund Euro 126.000,- in einer Wahlperiode einsparen (Details und Berechnung siehe Antrag) und andererseits bewahren und schützen wir die repräsentative DeMOkratie.
Denn würde das Vorhaben der NRW CDU/GRÜNEN/SPD tatsächlich umgesetzt, wären von den vier politischen Gruppierungen, im vergleich zur Kommunalwahl 2020, die je zwei Mandate errungen haben (FDP, Linke, Partei, Die Grafschafter), und eine Fraktion bilden konnten, dann 5.831 Stimmen = 14,69 % im parlamentarischen Wettstreit verloren bzw. könnten nicht gleichwertig im täglichen politischen Geschehen berücksichtigt werden.
Zudem: Wer eine bunte Gesellschaft fordert und fördert, muss auch einen bunten Rat wollen und unterstützen. Vielfalt in der Demokratie ist hier oberstes Gebot!
Weitere Argumente für unseren gemeinsamen Antrag sind Erhöhung der Wahlbeteiligung und ein Entgegenwirken der Politikverdrossenheit: Viele Bürgerinnen und Bürger könnten ihre favorisierte Partei oder Wählergemeinschaft nicht wählen, weil sie damit rechnen, dass diese Gruppierung die Mindestfraktionsgröße nicht erreichen wird und ihre Stimme so verloren ist. Es könnte außerdem zu einer geringeren Wahlbeteiligung führen, weil von einer ‚Wirkungslosigkeit“ der eigenen Stimme ausgegangen wird.
Dass die Zeit zu einer Entscheidung drängt haben wir außerdem im Antrag deutlich gemacht, da dies 45 Monate nach der vorherigen Wahl beschlossen werden muss (13.09.2020 + 45 Monate = 13.06.2024).
Da der NRW Beschluss noch nicht bei der MOerser Stadtverwaltung angekommen ist bzw. diese den jetzt auf Anfrage auf Relevanz prüft, haben wir den Antrag als Vorratsbeschluß deklariert und für die kommende Ratssitzung am 07.05.2024 eingebracht.