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Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fleischhauer,

die Fraktionen Liberale Union (LU), Die FRAKTION und Die Grafschafter beantragen zur Ratssitzung am 7. Mai 2024:

Der Rat der Stadt Moers beschließt:
Gesetzt dem Fall, dass der Beschluss des NRW-Landtages umgesetzt wird:

Der Rat der Stadt Moers wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt – Kommunalwahl 2025 – von 54 auf 50 Mitglieder verkleinert. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Satzung vorzubereiten.

Grundlage/Bezug:
Zu Beginn des Jahres wurde im Landtag durch die Fraktionen CDU und GRÜNE ein Antrag eingebracht, der unter anderem vorsieht, die Mindestfraktionsgröße bei Räten mit mehr als 50 Mitgliedern von jetzt zwei Ratsmitgliedern auf drei Ratsmitglieder zu erhöhen:

Seite 4 (Drucksache 18-7768):
„…eine nach der Größe der Kommunalvertretung stärker differenzierte Untergrenze für die Fraktionsbildung nach dem Vorbild aus der 16. Wahlperiode (Drucksache 16-12363) unter Wahrung der verfassungsrechtlichen Vorgaben einzuführen.“

Seite 11 (Drucksache 16-12363):
„Eine Ratsfraktion muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. In Räten mit mehr als 50 Ratsmitgliedern muss eine Ratsfraktion aus mindestens drei Mitgliedern, bei mehr als 74 Ratsmitgliedern aus mindestens vier Mitgliedern, bei mehr als 90 Ratsmitgliedern aus mindestens fünf Mitgliedern und in einer Bezirksvertretung aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen.“

Der Antrag wurde nach Beratung in direkter Abstimmung mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP und AfD angenommen.

Begründung:

  1. Einsparung ab dem Moerser Haushalt 2025/2026 in Höhe von zurzeit mindestens 125.719,20 € pro Wahlperiode:

    • Aufwandsentschädigungen für vier Ratsmitglieder:
      387,60 € × 12 Monate × 5 Jahre × 4 Ratsmitglieder = 93.024,00 €

    • Sitzungsgeld:
      25,50 € × 52 Wochen × 5 Jahre × 4 Ratsmitglieder = 26.520,00 €

    • Fraktionszuwendungen:
      25,73 € × 12 Monate × 5 Jahre × 4 Ratsmitglieder = 6.175,20 €
      (Nicht berücksichtigt: Fraktionssockelbetrag, Verdienstausfall, Fahrtkostenerstattung)

  2. Wahrung der repräsentativen Demokratie
    Bei der Kommunalwahl 2020 erzielten vier Gruppierungen je zwei Mandate (FDP, Linke, PARTEI, Die Grafschafter) mit insgesamt 5.831 Stimmen (14,69 %). Diese würden durch die neue Mindestgröße ggf. nicht mehr berücksichtigt.

  3. Vielfalt in der Demokratie
    Wer eine bunte Gesellschaft fordert und fördert, muss auch einen bunten Rat wollen. Vielfalt ist oberstes Gebot.

  4. Erhöhung der Wahlbeteiligung / Entgegenwirken von Politikverdrossenheit
    Bürger könnten ihre favorisierte Gruppierung nicht wählen, wenn diese die neue Mindestgröße nicht erreicht – was zu dem Eindruck führen kann, die eigene Stimme sei wirkungslos.

Anmerkung:
Eine solche Entscheidung muss in den ersten 45 Monaten nach einer Kommunalwahl für die nächste Wahl getroffen werden. Stichtag ist der 13.06.2024 (Kommunalwahl 13.09.2020). Ggf. ist eine Sondersitzung des Rates einzuberufen.

Mit freundlichen Grüßen

Noel Weinberg
Fraktionsvorsitzender Liberale Union

Carsten Born
Fraktionsvorsitzender Die FRAKTION

Claus Peter Küster
Fraktionsvorsitzender Die Grafschafter